6Ob12/19m—OGH Entscheidung
27. Juni 2019
…Geschäftsführer ist V***** eingetragen.
1. Es entspricht herrschender Auffassung, dass die Unwirksamerklärung eines angefochtenen Generalversammlungsbeschlusses mit Rechtskraft des klagsstattgebenden Urteils eintritt und ex tunc gilt (RS0060077; Koppensteiner/Rüffler , GmbHG³ [2007] § 42 Rz 13); die Wirkung des Urteils erstreckt sich nicht nur auf die Gesellschafter, sondern auch auf…