Die Partei, die einen der selbständigen Rechtskraft fähigen Ausspruch nicht mit Berufung angefochten hat, ist nicht berechtigt, diesen mit Revision zu bekämpfen; diese ist insoweit als unzulässig zurückzuweisen.
…4. Hat eine Partei einen der selbstständigen Rechtskraft fähigen Ausspruch nicht mit Berufung angefochten, ist sie nicht berechtigt, diesen mit Revision zu bekämpfen (RIS-Justiz RS0041334). Die dennoch erhobene - auf den Ausspruch des Alleinverschuldens des Beklagten abzielende - Revision der Klägerin muss demnach als unzulässig zurückgewiesen werden.…
…selbständigen Rechtskraft fähigen Ausspruch nicht mit Berufung angefochten hat, ist nicht berechtigt, diesen mit Revision zu bekämpfen; diese ist insoweit als unzulässig zurückzuweisen (RIS Justiz RS0041334). 1.2. Das Erstgericht wies die Klagebegehren hinsichtlich 22.000 EUR Schmerzengeld und 5.040 EUR Pflegekosten ab, der Kläger erhob dagegen keine Berufung. Soweit…
…Berufungsentscheidung kein Rechtsmittel erhob, steht einer Berücksichtigung dieses Anspruchs im Revisionsverfahren die Bestimmung des § 504 Abs 1 ZPO entgegen (vgl RIS Justiz RS0041334). Der Revision der Beklagten ist daher Folge zu geben und das Ersturteil wiederherzustellen. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 41, 50 ZPO.…
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