JudikaturOGH

RS0080378 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2023

Wird der Risikoausschluß des § 61 VersVG behauptet, so muß der Versicherer auch die grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers an der Herbeiführung des Versicherungsfalles beweisen.

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