JudikaturOGH

RS0080128 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2025

Bei der Leistungsfreiheit nach § 61 VersVG handelt es sich nicht um eine Obliegenheitsverletzung des Versicherten im Sinne des § 6 VersVG, sondern um einen Risikoausschluss.

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