RS0037998 – OGH Rechtssatz
Schutzwürdiges Interesse der Ehegattin an einem Urteil auf Alimente für die Zukunft, selbst wenn der beklagte Gatte mit Unterhaltsleistungen nicht säumig war, jedoch die Unterhaltspflicht mit der Behauptung bestreitet, die Gattin habe den Unterhaltsanspruch verwirkt.