JudikaturOGH

RS0037998 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2014

Schutzwürdiges Interesse der Ehegattin an einem Urteil auf Alimente für die Zukunft, selbst wenn der beklagte Gatte mit Unterhaltsleistungen nicht säumig war, jedoch die Unterhaltspflicht mit der Behauptung bestreitet, die Gattin habe den Unterhaltsanspruch verwirkt.

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