15Ra24/25d—OLG Innsbruck Entscheidung
29. Oktober 2025
…reicht es aus, dass der Gläubiger seine Ansprüche anmeldet und der Schuldner eine Stellungnahme abgibt, in der er den Anspruch nicht vollständig ablehnt (RIS-Justiz RS0034518 [T9, T11, T5], 3 Ob 223/06z mwN). Damit wäre mit der gewünschten Feststellung für die Beklagte nichts gewonnen: Der Kläger hat seinen Anspruch mit…