9ObA24/18x—OGH Entscheidung
25. April 2018
…wann die Ansprüche fällig waren. Richtig ist, dass Vergleichsverhandlungen, die bis zum Ablauf der Verjährungsfrist geführt werden, einen besonderen Fall der Ablaufhemmung bilden (RIS Justiz RS0034518). Verhindert wird nicht der Lauf der Verjährungsfrist, sondern ihr Ablauf, also das „zu Ende gehen“ der Verjährungsfrist (RIS Justiz RS0034501 [T3]). Scheitern Vergleichsverhandlungen…