7Ob51/17a—OGH Entscheidung
21. September 2017
…generell, sondern nur bezogen auf die jeweilige Rechtssache und den damit befassten Richter lösen, sie ist bezogen auf den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (RIS Justiz RS0045933 [T4, T5]). Wann die Besorgnis einer Befangenheit zu bejahen oder zu verneinen ist, hängt so sehr von den Umständen des Einzelfalls ab, dass die Beurteilung…