Drohende Gewalt ist nicht schon das rechtswidrige oder gegen § 19 ABGB verstoßende Verhalten des Anspruchsgegners.
Rückverweise
…Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nötig erscheinen. Drohende Gewalt ist nicht schon das rechtswidrige oder gegen § 19 ABGB verstoßende Verhalten des Anspruchsgegners (RIS Justiz RS0005350). Die Gewalt im Sinn des § 381 Z 2 EO muss in der Anwendung eines gegen den Anspruchsberechtigten gerichteten Zwangs oder in…
…Deixler Hübner § 381 Rz 10; König , Einstweilige Verfügungen 4 [2012] Rz 3/80; 2 Ob 146/09y; RIS Justiz RS0005350). 4.2 Die Gewalt iSd § 381 Z 2 EO muss in der Anwendung eines gegen den Anspruchsberechtigten gerichteten Zwangs oder in der…