In einer Oppositionsklage können Gegenforderungen erhoben werden, wenn deren Geltendmachung im Titelverfahren nicht möglich war (Heller-Berger-Stix 386).
…nämlich nicht schon im Titelverfahren erklärt werden, weshalb die Rechtsprechung in einer solchen Sonderkonstellation auch die Aufrechnung mit früher fällig gewordenen Gegenforderungen mittels Oppositionsklage zulässt (RS0000786 [T1]). Dies gilt nur dann nicht, wenn die betriebenen Kosten Annex zu einer Hauptforderung sind, gegen die im Titelverfahren die Aufrechnung möglich gewesen wäre (vgl…
…Stix, EO4 386; SZ 62/122 u.a., zuletzt 3 Ob 43/02y, JBl 2003, 383 = EvBl 2003/12; RIS Justiz RS0000786 ; Dullinger in Burgstaller/Deixler Hübner , § 35 EO Rz 37 mwN; vgl dazu auch Jakusch in Angst , EO, § …
…Frage, unter welchen Voraussetzungen im Oppositionsprozess Aufrechnung geltend gemacht werden kann, ist prozessual zu qualifizieren und daher nach der lex fori zu beurteilen (RIS Justiz RS0000786 [T2]). 1.3 Berufen sich beide Parteien im Verfahren auf Regelungen einer bestimmten Rechtsordnung für die Beurteilung ihres Rechtsverhältnisses, kann darin unter Umständen eine konkludente…
…Oppositionsklage geltend gemacht werden (vgl 3 Ob 115/04i; 3 Ob 290/05a; 3 Ob 6/11w je mwN; RS0000786). [7] 4. An dieser Rechtsprechung hat der Oberste Gerichtshof trotz der (auch in der Revision zitierten) im Schrifttum geäußerten Kritik festgehalten (vgl nur 3…
…35 EO Rz 3 f ). Nach ständiger Rechtsprechung bildet die Aufrechnung einen Oppositionsgrund, wenn die Geltendmachung der Gegenforderungen im Titelverfahren nicht möglich war ( RS0000786 ). [23] 2. Die Oppositionsklage als solche ist in keinem Rechtsschutzbaustein genannt. In Art 6.7.5.2. der ARB sind die Exekutionsverfahren – im Detail –…
…wenn die Gegenforderung im Titelverfahren (nach der Rsp aus objektiven Gründen) nicht geltend gemacht werden konnte (stRsp, zuletzt etwa 3 Ob 115/04i; RIS-Justiz RS0000786; Jakusch aaO § 35 Rz 25 und Rz 56 mwN; gegenteilige Lehrmeinungen [vgl. mwN Dullinger in Burgstaller/Deixler-Hübner, EO, § 35 Rz 38] wurden…
…Frage des Einzelfalls (RS0042828). [3] 1.2 Nach ständiger Rechtsprechung bildet die Aufrechnung einen Oppositionsgrund, wenn die Geltendmachung der Gegenforderungen im Titelverfahren nicht möglich war (RS0000786). Unter Aufrechnung (Kompensation) versteht man die Aufhebung einer Forderung mit einer Gegenforderung; sie wirkt als Zahlung, beide Forderungen werden, zumindest teilweise, getilgt. Voraussetzung dafür ist…
…verneint. Der Verdienstentgang hätte bereits im Schiedsverfahren als Gegenforderung geltend gemacht werden können, weshalb diesbezüglich eine Aufrechnung im Oppositionsverfahren nicht zulässig ist (RIS Justiz RS0000776, RS0000786). 3. Dass einer Schlüssigstellung der Oppositionsklage hinsichtlich der Behauptung einer Gegenforderung von mindestens 1.567.000 EUR die Eventualmaxime (§ 35 Abs 3…
…Gründen unmöglich war (RIS Justiz RS0001416 [T2]). In einer Oppositionsklage können daher Gegenforderungen erhoben werden, wenn deren Geltendmachung im Titelverfahren nicht möglich war (RIS Justiz RS0000786); es wird unter wiederholter Ablehnung gegenteiliger Lehrmeinungen (vgl 3 Ob 290/05a = Zak 2006/414, 238 = ecolex 2006/355, 830) gefordert…
…Aufrechnung nach materiellem Recht zulässig ist ( Jakusch aaO) und die Geltendmachung der Gegenforderung im Titelverfahren - wie hier bei einer Kostenforderung - unmöglich war (stRsp, RIS Justiz RS0000786). Unter Aufrechnung (Kompensation) versteht man die Aufhebung einer Forderung mit einer Gegenforderung. Sie wirkt als Zahlung, beide Forderungen werden, zumindest teilweise, getilgt. Voraussetzung dafür ist…
…aus. Bis zur Rechtskraft der Kostenentscheidung steht ja gar nicht fest, ob und allenfalls in welcher Höhe der Erleger Kosten zu ersetzen hat (vgl auch RS0000786 [T1] zur Unmöglichkeit einer Aufrechnung gegen einen Kostentitel bereits im zugrunde liegenden Titelverfahren). 3.5. Der Oppositionsgrund besteht daher im Erlöschen der betriebenen Kostenforderung, das…
…00s; Jakusch aaO § 35 Rz 25). Hier war auch die Geltendmachung der Gegenforderung im Titelverfahren unmöglich (vgl. dazu die stRsp zu RIS Justiz RS0000786 und Rummel in Rummel 2 § 1438 ABGB Rz 28 mwN sowie 3 Ob 172/00s), stammt doch das Versäumungsurteil als…
…zu beurteilen ( Musger in KBB 4 Art 17 Rom I-VO Rz 2). Sie wurde vom Berufungsgericht zutreffend (und unbeanstandet) bejaht (RIS-Justiz RS0000786). 2.1. Bei der Aufrechnung sind das Bestehen der Gegenforderung und wenn dies nach dem Statut der Hauptforderung erforderlich ist deren Fälligkeit selbstverständlich nach dem auf…
…Arbeitsfähigkeit der Beklagten. 4. Nach ständiger Rechtsprechung bildet die Aufrechnung einen Oppositionsgrund, wenn die Geltendmachung der Gegenforderungen im Titelverfahren nicht möglich war (RIS Justiz RS0000786; 3 Ob 80/03s mwN). Unter Aufrechnung (Kompensation) versteht man die Aufhebung einer Forderung mit einer Gegenforderung. Sie wirkt als Zahlung, beide Forderungen…
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