20Bs288/25m—OLG Wien Entscheidung
09. Dezember 2025
…der gegenständlichen, teils schweren Straftaten begründet wiederum einen hohen Handlungs- und Gesinnungsunwert. Dass der Angeklagte in Österreich unbescholten ist, ist angesichts der Vorgaben des § 73 StGB bedeutungslos. Schließlich ist auch aus generalpräventiven Aspekten heraus die Strafe nicht als überhöht anzusehen, soll doch der Allgemeinheit im Hinblick auf die konstant hohe…