JudikaturOGH

RS0047184 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

Die Verurteilung des Unterhaltspflichtigen zu künftigen Unterhaltsleistungen hat eine bereits eingetretene oder zumindest drohende Verletzung des Unterhaltsanspruches des Unterhaltsberechtigten zur Voraussetzung.

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