RS0079741 – OGH Rechtssatz
Aus der sinngemäßen Anwendung des § 65 Abs 2 ZPO idF BGBl 1973/569 folgt, daß über den Antrag des Rechtsmittelwerbers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe das Gericht erster Instanz zu entscheiden hat.
…ist ( RS0065237 ; RS0110969 ). Ob eine individuelle Zustellung oder eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung zu wählen ist, bestimmt zwingend das Gesetz ( RS0105980 ). [11] Nach § 74 Abs 1 IO ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch ein Edikt öffentlich bekanntzumachen. [12] Die Rekursfrist beträgt gemäß § 260 Abs 1…
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