9Ob37/05i—OGH Entscheidung
25. Januar 2006
…Belehrungspflicht eines Rechtsanwalts reicht nur so weit, als für ihn aus der Unterlassung derselben der Eintritt eines Schadens für seinen Mandanten voraussehbar ist (RIS-Justiz RS0026258 ua). Irgendwelche Aufklärungspflichten hat der Beklagte entgegen der Auffassung der Klägerin nicht verletzt. Zur Frage, wer die Vereinbarung vom 6. 2. 2001 vereitelte, ist im…