JudikaturOGH

RS0048767 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 1973

§ 178 ABGB ist ungeachtet des engeren Wortlautes in ausdehnender Auslegung dahin zu verstehen, daß auch ein Mißbrauch des Erziehungsrechtes durch die Mutter unter diese Gesetzesstelle fällt. Wenn kein Elternteil zur Erziehung geeignet ist, ist die Erziehungsgewalt einer dritten Person oder Stelle zu übertragen und das Kind auf einem geeigneten Erziehungsplatz unterzubringen.

Rückverweise