JudikaturOGH

RS0027710 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2024

Schutzgesetze im Sinne des § 1311 ABGB sind abstrakte Gefährdungsverbote, die dazu bestimmt sind, die Mitglieder eines Personenkreises gegen die Verletzung von Rechtsgütern zu schützen.

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