Unter Ansprüche aus der Gewährleistung für Mängel im Sinne des Art 5 II lit c AHVB fallen nicht nur die Kosten der Behebung des Mangels an sich, sondern auch jene der vorbereitenden Maßnahmen, die zur Mängelbehebung erforderlich sind.
…mangelhaften Leistung des Versicherten fallen nicht unter die Betriebshaftpflichtversicherung (vgl RS0081685 ), was ebenso für Kosten für vorbereitende Maßnahmen gilt, die zur Mängelbehebung erforderlich sind (vgl RS0021974 ). [7] Zu den gedeckten Schäden gehören aber grundsätzlich Mängelfolgeschäden sowie Begleitschäden, also Schäden, die sich nicht unmittelbar auf die Erstellung des Werkes beziehen, sondern daraus…
…fallen dabei nicht nur die Kosten der Behebung des Mangels an sich, sondern auch jene der vorbereitenden Maßnahmen, die zur Mangelbehebung erforderlich sind (RIS-Justiz RS0021974). Ebenfalls von dieser Ausschlussbestimmung erfasst sind auch Schadenersatzansprüche, die an die Stelle der Gewährleistung treten (sie surrogieren), also den an sich mit Gewährleistungsbehelfen zu liquidierenden…
…Kosten der Mängelbehebung. Darüber hinausgehende Schäden gehören dann dazu, wenn sie zwangsläufig mit der Verbesserung verbunden sind (7 Ob 9/88; RIS Justiz RS0021974; Schauer , Das österreichische Versicherungsvertragsrecht 3 , S 400; Fenyves , Gewährleistungsklausel, Erfüllungsklausel und „Nachbesserungsbegleitkosten“ in der Haftpflicht-versicherung, NZ 2001, 246). 3.2 …
…fallen dabei nicht nur die Kosten der Behebung des Mangels an sich, sondern auch jene der vorbereitenden Maßnahmen, die zur Mangelbehebung erforderlich sind (RIS-Justiz RS0021974) sowie Erfüllungssurrogate (RIS-Justiz RS0081685). Soweit Schadenersatzansprüche ebenfalls Erfüllungssurrogate sind, weil sie an Stelle eines Gewährleistungsanspruchs den Geschädigten so stellen sollen, wie er bei ordnungsgemäßer…
…für Mängel“ fallen nicht nur die Kosten der Behebung des Mangels an sich, sondern auch jene der vorbereitenden Maßnahmen, die zur Mängelbehebung erforderlich sind ( RS0021974 ). [23] 3.3.2. Gedeckt sind hingegen Schadenersatzansprüche aus mangelhafter Vertragserfüllung (Mangelfolgeschäden, Begleitschäden), die jenseits des Erfüllungsinteresses des Gläubigers liegen ( 7 Ob 30/18i…
…fallen dabei nicht nur die Kosten der Behebung des Mangels an sich, sondern auch jene der vorbereitenden Maßnahmen, die zur Mangelbehebung erforderlich sind (RIS-Justiz RS0021974; 7 Ob 117/04p). Ebenfalls von dieser Ausschlussbestimmung erfasst sind auch Schadenersatzansprüche, die an die Stelle der Gewährleistung treten (sie surrogieren), also den an sich…
…Leistung nicht versichert ist und daher die Kosten eines Erfüllungssurrogates nicht von der Haftpflichtversicherung zu decken sind (SZ 58/196; SZ 61/80; RIS-Justiz RS0021974). Demnach können auch die Kosten einer Ersatzvornahme jener Leistungen, die der Versicherte im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Haftung zu erbringen gehabt hätte, nicht in…
…“ fallen nicht nur die Kosten der Behebung des Mangels an sich, sondern auch jene der vorbereitenden Maßnahmen, die zur Mängelbehebung erforderlich sind (RIS Justiz RS0021974). Demnach ist hinsichtlich der Mängelbeseitigungskosten, die versicherungsrechtlich der Gewährleistung und dem Erfüllungssurrogat zuzuschlagen sind, wie folgt zu differenzieren: Ausgeschlossen sind jene Kosten, die ausschließlich der…
…Mängel fallen nicht nur die Kosten der Behebung des Mangels an sich, sondern auch jene der vorbereitenden Maßnahmen, die zur Mängelbehebung erforderlich sind (RIS Justiz RS0021974). Die Rechtsansicht, dass es sich bei den hier geltend gemachten Ansprüchen um Erfüllungssurrogate handelt, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Werkes stehen…
…wären derartige Aufwendungen für die Fehlersuche als Kosten der vorbereitenden Maßnahmen, die zur Mängelbehebung erforderlich sind, nicht versichert (vgl 7 Ob 51/21g, RS0021974). [9] 4.1 Abschnitt A, Z 2, Pkt 4.1 EHVB erweitert den Versicherungsschutz für die Gesamtheit der gesetzlichen Haftungstatbestände für Schäden, die…
…für Mängel“ fallen nicht nur die Kosten der Behebung des Mangels an sich, sondern auch jene der vorbereitenden Maßnahmen, die zur Mängelbehebung erforderlich sind (RS0021974). [34] 5.4.3 Hinsichtlich der von der Abnehmerin eingewendeten Gegenforderung von 6.339,90 EUR für ihre im Rahmen der Schadensminderung geltend gemachten Kosten folgt daher…
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