JudikaturOGH

RS0085332 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2025

Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung des Fahrlässigkeitsgrades ist nicht die Zahl der übertretenen Vorschriften, sondern die Schwere der Sorgfaltsverstöße und die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes.

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