JudikaturOGH

RS0010140 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. April 2025

Die Ersitzung setzt Besitz eines Rechtes voraus, das seinem Inhalt nach dem zu erwerbenden Recht entsprechen muss. Es ist notwendig, dass die Ausübung des Rechtsinhaltes als Recht in Anspruch genommen worden ist; bloße Entgegennahme von Leistungen an sich genügt nicht (hier: unentgeltliche Stromlieferung für eine Kirche).

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