9ObA146/12d—OGH Entscheidung
19. März 2013
…2/01m; 9 ObA 78/10a). Die Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreich (DO.A) ist ein Kollektivvertrag (RIS Justiz RS0054394). Die Gerichte haben die Kollektivverträge dahin zu überprüfen, ob sie gegen höherrangiges Recht, also die Verfassung, Unionsrecht, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze…