RS0043508 – OGH Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Es handelt sich dabei um die Lösung einer Rechtsfrage, die auf Grund des gegebenen Sachverhaltes, nämlich der Veröffentlichung des Bildes im Zusammenhang mit dem beigefügten Text, zu beantworten ist (SZ 28/77).