5Ob209/10m—OGH Entscheidung
29. März 2011
…zwischen den Teilhabern so aufgeteilt werden kann, dass die entstehenden Teile den Anteilen etwa gleichwertig und diese annähernd gleich beschaffen sind (vgl dazu RIS Justiz RS0013851; RS0013831 [T4, T7]; RS0013829 [insb T2, T4, T11]), ohne dass ein unverhältnismäßiger Wertausgleich notwendig wird (vgl RIS Justiz RS0013856; RS0013854). Gleiche Beschaffenheit wurde verneint, wenn…