JudikaturOGH

RS0020145 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2025

Um Vertretungsmacht begründen zu können, muss ein "äußerer Tatbestand" die Grundlage für die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht bieten und vom Vertretenen selbst geschaffen sein.

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