10Ob55/11b—OGH Entscheidung
30. August 2011
…den Gefahrenbereich begeben hat, weil er nicht damit rechnen kann, dass Schutzmaßnahmen zugunsten unbefugt Eindringender getroffen werden ( Koziol , Haftpflichtrecht II² 63; vgl RIS-Justiz RS0027526). Besteht jedoch die Möglichkeit, dass Personen versehentlich in den Gefahrenbereich gelangen, oder dass Kinder und andere Personen, die nicht die nötige Einsichtsfähigkeit haben, um sich…