Aufgabe eines Zeugen ist es, seine Wahrnehmungen über konkrete Tatsachen zu bekunden, nicht aber, diese Tatsachen zu beurteilen oder aus ihnen Schlußfolgerungen abzuleiten.
Rückverweise
…Tatsachen . Die Partei hat damit Wahrnehmungen über konkrete Tatsachen zu bekunden, nicht aber diese Tatsachen zu beurteilen oder aus ihnen Schlussfolgerungen abzuleiten (vgl zum Zeugenbeweis RS0040548). Dass der Kläger eigene Wahrnehmungen über den Inhalt der Nachrichten des Beklagten hätte, behauptete er weder im erstinstanzlichen noch im Rechtsmittelverfahren. Auch damit gelingt es…