Grob fahrlässig handelt jener Fahrzeuglenker, der während der Fahrt raucht, sich nach der seiner Hand entglittenen Zigarette bückt, dadurch von der Fahrbahn abkommt und einen Unfall verursacht.
Rückverweise
…die Überschreitung der (absolut oder relativ) überhöhten Geschwindigkeit nur beim Hinzutreten weiterer Umstände (etwa die Unaufmerksamkeit des Lenkers) als grob fahrlässig beurteilt wurde (RIS-Justiz RS0030417). Seine Rechtsansicht, das verkehrswidrige Verhalten des Erstbeklagten sei zwar an der Grenze zur groben Fahrlässigkeit angesiedelt, hebe sich aber angesichts des Fehlens weiterer gefahrenerhöhender Umstände…
…dass in der Judikatur in Einzelfällen das Einhalten einer hohen Geschwindigkeit nur im Zusammentreffen mit anderen groben Aufmerksamkeitsfehlern, wie dem Hantieren an Musikanlagen (RIS-Justiz RS0030417 [T3, 4 und 5]) oder dem Bücken nach heruntergefallenen Gegenständen (RIS-Justiz RS0030417 [T7]) als grobe Fahrlässigkeit gewertet wurde und die bloße Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit…
…und wonach die Überschreitung der (absolut oder relativ) überhöhten Geschwindigkeit nur beim Hinzutreten weiterer Umstände (Unaufmerksamkeit des Lenkers) als grob fahrlässig beurteilt wurde (RIS-Justiz RS0030417). Das Berufungsgericht hat auch berücksichtigt, dass nach oberstgerichtlicher Rechtsprechung ein Kraftfahrer regelmäßig nicht verpflichtet ist, seine Fahrweise darauf einzustellen, dass hinter einem Autobus Fußgänger unachtsam…
…RS0074750 [T9]). [13] Die bloße Überschreitung der im Straßenverkehr zulässigen Höchstgeschwindigkeit begründet (für sich) zwar in der Regel noch keine grobe Fahrlässigkeit (RIS Justiz RS0080484, RS0030417 [T9]; RS0031127 [T4]). Vorliegend trifft den Verurteilten jedoch der Vorwurf einer besonders ins Gewicht fallenden Überschreitung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit, weil er anlässlich seines Überholvorgangs bei…
…das normale Handeln auffallend und der Vorwurf in höherem Maß gerechtfertigt ist (2 Ob 154/06w; RIS Justiz RS0030477, RS0030417). Der Schuldvorwurf gegen den Zweitbeklagten beschränkt sich auf die Einhaltung einer überhöhten Geschwindigkeit (82 km/h statt der nach den konkreten Verhältnissen zulässigen…