JudikaturOGH

RS0030417 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2025

Grob fahrlässig handelt jener Fahrzeuglenker, der während der Fahrt raucht, sich nach der seiner Hand entglittenen Zigarette bückt, dadurch von der Fahrbahn abkommt und einen Unfall verursacht.

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