5Ob255/11b—OGH Entscheidung
17. Januar 2012
…wie hier beim unrichtigen Gericht eingebracht wurde, nur dann als rechtzeitig anzusehen ist, wenn es innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht eingelangt ist (RIS Justiz RS0006096; RS0041608). Letzteres trifft hier nicht zu, weil die Revision erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, nämlich am 14. 12. 2011, beim Erstgericht einlangte. Die…