JudikaturOGH

RS0031064 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2019

Dass der Kläger in zwei Prozessen Schmerzengeld für verschiedene Zeiträume begehrt hat, kann nicht dazu führen, dass er im Ergebnis mehr bekommt, als wenn eine einzige globale Bemessung vorgenommen worden wäre.

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