Dass der Kläger in zwei Prozessen Schmerzengeld für verschiedene Zeiträume begehrt hat, kann nicht dazu führen, dass er im Ergebnis mehr bekommt, als wenn eine einzige globale Bemessung vorgenommen worden wäre.
…nunmehr als normal erscheinen. Eine Schmerzengeldergänzung darf aber insgesamt zu keinem höheren Anspruch als bei einer einmaligen Globalbemessung führen (ZVR 1990/158 mwN; RIS-Justiz RS0031064, RS0031323; Apathy aaO; Reischauer aaO § 1325 Rz 49; Harrer aaO § 1325 Rz 84 jeweils mwN). Frühere Teilzahlungen sind bei der endgültigen Bemessung des…
…RS0044088, RS0042887 [T5, T6]) 2.1. Nach ständiger Rechtsprechung darf eine Schmerzengeldergänzung insgesamt zu keinem höheren Zuspruch als bei einer einmaligen Globalbemessung führen (RIS-Justiz RS0031064, RS0031323). 2.2. Die Revisionswerberin hat daher zutreffend den im Vorprozess zuerkannten und den nunmehr vom Berufungsgericht zugesprochenen Betrag zusammengerechnet (18.000 + 50.000 = 68.000 EUR…
…Justiz RS0031055). Eine Schmerzengeldergänzung darf aber insgesamt zu keinem höheren Anspruch als bei einer einmaligen Globalbemessung führen (ZVR 1990/158; ZVR 1998/50; RIS Justiz RS0031064, RS0031323; Reischauer in Rummel, ABGB³, § 1325 Rz 49). Frühere Teilzahlungen sind bei der endgültigen Bemessung des Schmerzengeldes entsprechend der inzwischen gesunkenen Kaufkraft des…
…Teilzahlungen oder Teilbemessungen des Schmerzengeldes anerkennt (RIS Justiz RS0031242). Danach darf im Ergebnis nicht mehr zugesprochen werden, als bei einer einzigen globalen Bemessung (RIS Justiz RS0031064, RS0031323). Nach der dabei anzuwendenden Berechnungsmethode sind von dem durch Globalbemessung ermittelten Betrag die früheren und entsprechend aufgewerteten Teilzusprüche und Teilzahlungen abzuziehen. Der verbleibende Restbetrag…
…Globalbemessung (RIS Justiz RS0031307) sowie auch des Umstandes, dass eine Schmerzengeldergänzung insgesamt zu keinem höheren Zuspruch als bei einer einmaligen Globalbemessung führen darf (RIS Justiz RS0031064, 0031323), zu prüfen verbleibt. Daraus folgt, dass in die nunmehr notwendige Gesamtbeurteilung des der Klägerin nach § 13 Z 4 EKHG, §…
…bei Bemessung des Schmerzengeldes nach inländischem Recht wegen des vom Erstgericht festgestellten nachfolgenden Heilungsverlaufs kein weiteres Schmerzengeld zustünde (vgl 2 Ob 240/10y; RS0031064; RS0031323). Insbesondere legt er nicht dar, aus welchen Gründen dennoch ein höherer Betrag angemessen sein soll als jener, den er bereits erhalten hat. Schon deshalb…
…darf aber insgesamt zu keinem höheren Zuspruch als bei einer einmaligen Globalbemessung führen (ZVR 1990/158; ZVR 1999/50; SZ 74/135; RIS-Justiz RS0031323, RS0031064; Reischauer in Rummel, ABGB3 § 1325 Rz 49). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Schmerzengeldes ist der Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz, wobei…
…diesen Grundsätzen abgewichen. 5. Nach ständiger Rechtsprechung darf eine Schmerzengeldergänzung insgesamt zu keinem höheren Zuspruch als bei einer einmaligen Globalbemessung führen (RIS-Justiz RS0031055, RS0031064). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Schmerzengeldes ist der Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz, wobei die seit dem Unfall eingetretene Geldentwertung zu berücksichtigen…
… führen (ZVR 1990/158; 2 Ob 242/98x = ZVR 1999/50; 2 Ob 8/05y; RIS Justiz RS0031064, RS0031323; Danzl aaO 173; Reischauer in Rummel, ABGB³ II/2b § 1325 Rz 49). Frühere Teilzahlungen sind bei der endgültigen Bemessung des…
…darauf Bedacht zu nehmen sein, dass – unter Berücksichtigung der Geldwertverdünnung (RS0031342) – im Ergebnis nicht mehr zugesprochen werden darf, als bei einer einzigen Globalbemessung (RS0031064; RS0031323; jüngst 2 Ob 164/17g ZVR 2018/208 [ Huber ]). Insofern unterscheidet sich der Fall einer vergleichsweisen Teilbemessung von jenem einer vergleichsweisen…
…verschiedene Zeiträume nicht dazu führen, dass ein Geschädigter unter Umständen ein höheres Schmerzengeld bekommt, als er bei einer einzigen Globalbemessung bekommen hätte (RIS-Justiz RS0031235, RS0031064, RS0031323; ZVR 1999/50 mwN). Frühere Teilzahlungen sind bei der endgültigen Bemessung des Schmerzengeldes entsprechend der inzwischen gesunkenen Kaufkraft des Geldes aufzuwerten (RIS-Justiz RS0031242…
…uva). Auch bei Zuspruch in mehreren Teilbeträgen darf im Ergebnis nicht mehr zugesprochen werden als bei einer Bemessung in einem Betrag (RIS Justiz RS0031323; vgl. RS0031064). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Schmerzengeldes ist der Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz, wobei die seit dem Unfall eingetretene Geldentwertung zu berücksichtigen…
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