JudikaturOGH

RS0037465 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 2013

Das Begehren der Löschungsklage ist auf Unwirksamerklärung und Löschung der bekämpften bücherlichen Eintragung zu richten, nicht auf Einwilligung in die Einverleibung der Löschung.

Rückverweise