4Ob12/23b—OGH Entscheidung
31. Januar 2023
…die Unterbrechung zwingend vorgeschrieben wäre (RS0037034, RS0037020). Das ist hier aber nicht der Fall , weil die Unterbrechung nach § 191 ZPO eine Ermessensentscheidung ist (RS0036918). [12] Hier liegt auch kein Fall vor, dass das Rekursgericht einen aufgrund besonderer Vorschrift unanfechtbaren Unterbrechungsbeschluss behoben und dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens aufgetragen…