Alle gemeinsam abgeurteilten Diebstähle eines Täters bilden rechtlich eine Einheit.
…§ 29 StGB) als ein Vergehen nach § 136 Abs 1 und 2, § 15 StGB (vgl RIS-Justiz RS0114927 [T11], RS0090730 [T9, T28]). [11] Die Kostenentscheidung beruht auf § 390a Abs 1 StPO.…
…angelasteten gleichartigen Vermögensstraftaten bei der rechtlichen Beurteilung zu einer ( keine Unterscheidung hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation einzelner Diebstähle aufweisenden ) Subsumtionseinheit zusammengefasst hat (vgl dazu RIS-Justiz RS0090730 , RS0120980 ). [14] Indem die eine Subsumtion des Tatgeschehens nach § 136 StGB anstrebende Beschwerde zu 2./a./ die Feststellungen zu einem Zueignungs- und Bereicherungsvorsatz…
…B./3./) – anstatt richtig zufolge § 29 StGB als ein Vergehen des Diebstahls nach §§ 127, 15 StGB (vgl RIS-Justiz RS0090730) – gebunden zu sein (RIS-Justiz RS0118870). [7] Die Kostenentscheidung beruht auf § 390a Abs 1 StPO.…
…Wert (§ 128 Abs 1 Z 5 StPO) übersteigt – soweit er überhaupt feststellbar war und insofern unbekämpft – in Summe (vgl RS0090730) nicht 5.000 EUR, sodass die nach § 539 ABGB erforderliche Strafdrohung nicht erreicht und die Beklagte daher ihrer diesbezüglichen Beweispflicht nicht nachgekommen ist…
…Diebstahls nach §§ 127, 15 StGB (1./) schuldig (Anmerkung: davon abweichend spricht die Urteilsausfertigung [ON 42] materiell und prozessual verfehlt [RIS Justiz RS0090730, RS0098860] von mehreren Vergehen des Diebstahls) und verhängte über diesen eine unbedingte Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Monaten. Zum mit Strafantrag vom 31. …
Rückverweise