JudikaturOGH

RS0019191 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juli 2024

Der Optionsberechtigte kann das Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung ohne neuerlichen Vertragsabschluss begründen, zB den Kauf oder Verkauf eines Liegenschaftsanteiles bewirken. Es schadet aber nicht, wenn der Berechtigte ein Klagebegehren auf Abschluss des Vertrages gewählt hat (MietSlg 7828).

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