Umgehungsgeschäfte, die den gleichen Zweck verfolgen wie das ursprüngliche Geschäft, dem die Genehmigung rechtskräftig versagt wurde, sind ungültig (hier: Abbauvertrag anstatt Kaufvertrag).
…erfolgt. [18] 3. Umgehungsgeschäfte sind im Gegensatz zu Scheingeschäften nicht schlechthin nichtig. Sie unterliegen vielmehr denjenigen Rechtsvorschriften, zu deren Umgehung das Geschäft geschlossen wurde (RS0038675 [T7, T8]). Mit ihrem bloßen Hinweis auf eine (behauptete) „Umgehung“ der Vorschriften über die Eigenkapitalhinterlegung vermag die Revision eine „teilweise absolute Nichtigkeit…
…des § 21 Abs 3 HVertrG qualifziere und diese Vereinbarung schon deshalb als unzulässig ansehe, weil sie den gleichen Zweck verfolgt (RIS Justiz RS0038675 ua), so sei der in § 21 Abs 3 HVertrG zum Ausdruck kommende Gedanke des Verbots der Benachteiligung des Handelsvertreters bei den Beendigungsmöglichkeiten…
…aber RS0018136) beurteilen wollte, hätte dies zur Folge, dass das Umgehungsgeschäft der Rechtsnorm unterliegt, die auf das in Wahrheit beabsichtigte Rechtsgeschäft anzuwenden ist (RS0045196; RS0016469; RS0038675 [T8]; RS0018181 [T1 und T2]; RS0113579). [7] Nach den Feststellungen sollte die Vorgangsweise der Erblasserin und ihres Ehemanns eine „unmittelbare Schenkung“ an die…
…nicht nachvollziehbar dar, inwieweit sich aus der gebotenen Anwendung dieser (präsumtiv) umgangenen Normen auf das vorliegende Treuhandverhältnis (allgemein zu den Rechtsfolgen eines Umgehungsgeschäfts RS0045196; RS0016469; RS0038675 [T7 und T8]; RS0018181 [T1 und T2]; RS0113579) eine Pflichtverletzung des Beklagten ableiten lässt, die gerade den in Rede stehenden Vermögensschaden der Klägerin herbeigeführt hat…
…der Gesellschaftsanteile nachfolgen soll, zu umgehen. [21] Nach ständiger Rechtsprechung zum Umgehungsgeschäft wäre dieses aber wie das eigentlich angestrebte Geschäft zu behandeln (vgl RS0016469 [T8]; RS0038675 [T7]; RS0038705 [T5]; RS0045196). Das wäre hier die entgeltliche Übertragung der „Wörthersee-Zulassung“ an den neuen Verfügungsberechtigten des Boots, die nach der geschilderten…
… 3 HVertrG qualifiziert und diese Vereinbarung schon deshalb als nach § 879 ABGB unzulässig ansieht, weil sie den gleichen Zweck verfolgt (RIS Justiz RS0038675; etwa zum Betriebspensionsrecht RIS Justiz RS0033390 oder zum Betriebsübergangsrecht RIS Justiz RS0108456), so ist der in § 21 Abs 3 HVertrG zum Ausdruck…
…nicht schlechthin nichtig (1 Ob 201/99m = SZ 73/55). Sie unterliegen vielmehr denjenigen Rechtsvorschriften, zu deren Umgehung das Geschäft geschlossen wurde (RIS Justiz RS0045196; RS0038675 [T7]), hier also steuerrechtlichen Vorschriften. Auf die Frage der Umgehung des § 12a Abs 3 MRG haben die steuerrechtlichen Motive aber keinen Einfluss.…
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