JudikaturOGH

RS0041645 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2025

Mit dem Endbeschluss wird nur über die Frage des einstweiligen Besitzes entschieden, die spätere Geltendmachung des Rechtes zum Besitz und der davon abhängigen Ansprüche im petitorischen Wege wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Rückverweise