3R46/25t—OLG Linz Entscheidung
23. April 2025
…vgl RI0100194). Der Beklagten ist daher der Beweis, dass sie die Untauglichkeit des Stoffs (dazu zählen auch der Grund und Boden sowie Vorarbeiten anderer Unternehmer, RS0022045, RS0022045 [T6, T11]; 1 Ob 165/24g) nicht habe erkennen können, nicht gelungen. Im Übrigen ist die Frage, ob die Beklagte die Untauglichkeit…