Unter "Stoff" ist alles zu verstehen, aus dem oder mit dem das Werk herzustellen ist, so auch der Grund und Boden, auf dem der Bau aufzuführen, oder das Gebäude, an dem die Arbeit zu verrichten ist.
…eigen sind (RIS Justiz RS0022259 [T6]). Unter „Stoff“ ist alles zu verstehen, aus dem oder mit dem das Werk herzustellen ist (RIS Justiz RS0022045). Dazu zählen auch Vorarbeiten eines anderen Unternehmers und Vorarbeiten des Bestellers, auf denen der Werkunternehmer aufbauen muss (RIS Justiz RS0022045 [T6, T11]). 2.2. Nach…
…gestellten „Stoffs“, hier also des Bodens und dessen Aufbaus - (vgl zum weiten Stoffbegriff des § 1168a ABGB RIS Justiz RS0022045) - erkannte oder bei gehöriger, von ihm zu erwartender Sachkenntnis (§ 1299 ABGB) in Ansehung konkreter Gefahrenquellen (hier: Wassereintritt in den Boden) erkennen mußte (stRspr…
…gestellte Pläne sind „Stoff“ iSd § 1168a ABGB (2 Ob 185/10k ZVB 2011/110, 390 [ Hiltz ]; RIS Justiz RS0022045 [T17]; RS0022075 [T2, T3]). Gibt der Besteller dem Unternehmer nicht nur das Ziel vor, sondern schreibt ihm auch die Art der Herstellung verbindlich vor, so…
…Werkunternehmer zur Verfügung gestellte Pläne sind „ Stoff “ im Sinn des § 1168a ABGB (2 Ob 185/10k mwN; RIS-Justiz RS0022045 [T17]; RS0022075 [T3]). Wenn der Besteller dem Unternehmer nicht nur das Ziel also das herzustellende Werk vorgibt, sondern auch die Art der Herstellung konkret und…
…1. Zur Revision der Klägerin: Vom Werkbesteller dem Werkunternehmer zur Verfügung gestellte Pläne sind „Stoff“ iSd § 1168a ABGB (RIS-Justiz RS0022045 [T17]; RS0022075 [T3]). Auch wenn der Werkunternehmer regelmäßig als Sachverständiger anzusehen ist (§ 1299 ABGB), sodass er einem objektiven Sorgfaltsmaßstab unterliegt, sind von ihm…
…eigen sind (RIS Justiz RS0022259 [T6]). Unter „Stoff“ ist alles zu verstehen, aus dem oder mit dem das Werk herzustellen ist (RIS Justiz RS0022045). Dazu zählen auch Vorarbeiten eines anderen Unternehmers und Vorarbeiten des Bestellers, auf denen der Werkunternehmer aufbauen muss (RIS-Justiz RS0022045 [T6, T11]; vgl auch RS0021930…
…Rechtsprechung. Dem Werkunternehmer vom Besteller zur Verfügung gestellte Pläne fallen als von Letzterem beigestellter „Stoff" grundsätzlich in die Verantwortung des Werkbestellers (vgl RIS-Justiz RS0022045; RS0021655; RS0022075 [T2]). Die klagende Werkunternehmerin hat demnach im Anlassfall ihrer Behauptungspflicht schon dadurch entsprochen, dass sie fehlerhafte Pläne als Grund für eine Verzögerung bei…
…Rechtsprechung ist unter "Stoff" im Sinn des § 1168a ABGB alles zu verstehen, aus dem oder mit dessen Hilfe das Werk herzustellen ist (RIS Justiz RS0022045). Hinweise dafür, dass der Boden dann nicht unter diesen Begriff zu subsumieren sei, wenn dieser selbst bearbeitet wird, sind der Rechtsprechung nicht zu entnehmen. Eine…
…Ob 98/06m). 4.1 „Stoff" im Sinne der zitierten Gesetzesstelle ist alles, aus dem oder mit dessen Hilfe ein Werk herzustellen ist (RIS Justiz RS0022045). Dem Werkunternehmer vom Besteller zur Verfügung gestellte Pläne fallen als von letzterem beigestellter „Stoff" grundsätzlich in die Verantwortung des Werkbestellers (1 Ob 144…
…Vom Werkbesteller dem Werkunternehmer zur Verfügung gestellte Pläne sind ein „Stoff“ iSd § 1168a ABGB (2 Ob 277/08m mwN; RIS-Justiz RS0022045 [T17]; RS0022075 [T2, T3]; vgl RS0021646; RS0021655). Nach den vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen musste das Erscheinungsbild des Plans an der Empfangsstelle der Beklagten nach dem Öffnen dem…
…259). Während bei der werkvertraglichen Bauführung durch Bauunternehmer auf dem Grund des Bestellers dieser das - aus seiner Sphäre stammende - Bodenrisiko zu tragen hat (RIS Justiz RS0022045 T 9 und 13; RS0022075; vgl Thaler, Rechtsprechungsübersicht Baugrundrisiko, ecolex 2001, 192), trifft dieses Risiko erhöhter Baukosten beim Bauträgervertrag mangels gegenteiliger Vereinbarung den das Grundstück…
…erweisen als vorher angenommen (Baugrundrisiko), mangels anderer zulässiger Vereinbarung (vgl ecolex 1998, 204) grundsätzlich der Werkbesteller trägt (SZ 71/142; SZ 74/107; RIS Justiz RS0022045). Voraussetzung dafür, dass das Misslingen des Werks aber nicht auf einen Fehler des Werkunternehmers zurückzuführen ist, sondern das Risiko in die Sphäre des Werkbestellers fällt…
…Baugrundes (6 Ob 274/04v) - misslingt und die Klägerin die beklagten Werkbesteller nicht gewarnt hat (7 Ob 140/98h; RIS-Justiz RS0022045). Die aus § 1168a Satz 3 ABGB abgeleitete Aufklärungspflicht des Werkunternehmers darf aber nicht überspannt werden. Sie geht nicht so weit, dass die…
…vgl RI0100194). Der Beklagten ist daher der Beweis, dass sie die Untauglichkeit des Stoffs (dazu zählen auch der Grund und Boden sowie Vorarbeiten anderer Unternehmer, RS0022045, RS0022045 [T6, T11]; 1 Ob 165/24g) nicht habe erkennen können, nicht gelungen. Im Übrigen ist die Frage, ob die Beklagte die Untauglichkeit…
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