Zwischen dem vom Käufer hinzugezogenen Empfangsspediteur und dem Verkäufer der Ware entsteht kein Speditionsvertrag.
Rückverweise
…oder dessen mit Vertragsverhandlungen befassten Bevollmächtigten (4 Ob 2020/86d; RS0062723 [T8] [T9]). Auch die Namhaftmachung muss aber verdienstlich und kausal für den Vertragsabschluss sein (RS0062823 [T1]). Das ist sie etwa dann nicht, wenn der Auftraggeber schon aufgrund von Informationen Dritter oder eigener Erhebungen von der Kaufgelegenheit wusste (RS0062747 [T6]; 3…