7Ob169/06p—OGH Entscheidung
30. August 2006
…durch Namhaftmachung bereits dann erfüllt sei, „wenn der Immobilienmakler - wie hier - eine Person nenne, die zum Kaufabschluss rechtlich nicht in der Lage sei (vgl RS0062940; BGH 141, 40/46; BGH in NJW-RR 92, 687)", und die Beklagten von der Klägerin nur auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht worden sei, die…