1Ob169/18m—OGH Entscheidung
20. Dezember 2018
…AußStrG ist ebenso wie die eines Zwischenurteils grundsätzlich eine prozessuale Frage. Die unrichtige Lösung einer solchen bedeutet eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz (RIS Justiz RS0040918 [T10]), die bei Verneinung durch das Gericht zweiter Instanz nicht neuerlich geltend gemacht werden kann (RIS Justiz RS0042963; für das Außerstreitverfahren [T38, T41, T48, T61…