6Ob239/12h—OGH Entscheidung
19. Dezember 2012
…RS0044233). Der Revisionsrekurs ist daher zurückzuweisen. Da die Klägerin, abgesehen von der unanfechtbaren Kostenentscheidung, durch die Entscheidung des Rekursgerichts nicht beschwert ist (vgl RIS Justiz RS0002396), bedarf es auch keiner Zurückstellung des Rechtsmittels an das Rekursgericht, damit dieses allenfalls das Verfahren gemäß § 508 Abs 1 iVm § …