JudikaturOGH

RS0034371 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 2020

Werden in einem Schadensfall Rentenbeträge begehrt, so unterbricht das gleichzeitig erhobene Feststellungsbegehren die Verjährung aller im Zeitpunkt der Einbringung der Klage noch nicht fälligen und daher zukünftigen Rentenansprüche.

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