JudikaturOGH

RS0021599 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2018

Gemäß § 1155 ABGB ist der Dienstgeber dafür beweispflichtig, dass der Dienstnehmer einen anderen Verdienst absichtlich - dh um die Anrechnung zu verhindern - unterlassen hat.

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