JudikaturOGH

RS0036986 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2018

Die Wiedereröffnung der Verhandlung kann nicht darauf gestützt werden, dass nach Schluss der Verhandlung bestimmte Ereignisse eingetreten sind, die eine andere Entscheidung rechtfertigen würden, wie ja überhaupt Neuerungen keine Grundlage für einen erfolgversprechenden Wiedereröffnungsantrag sein können.

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