Durch § 807 ABGB wird die Rechtswohltat des Inventars auch dem unbedingt erbserklärten Erben unbegrenzt eingeräumt, wenn das Inventar (hier: wegen minderjähriger Erben) vor der Einantwortung errichtet wurde.
Rückverweise
…führt nämlich stets zu einer beschränkten H aftung der Erben gegenüber den Gläubigern d e r Verlassenschaft, selbst wenn sie unbedingte Erbantrittserklärungen abgegeben haben ( RS0015099 ; RS0111972 ). [10] 3 . Demgegenüber sind v erfahrensleitende Beschlüsse dadurch gekennzeichnet, dass sie bloß der zweckmäßigen Gestaltung des Verfahrens dienen und kein vom Verfahren losgelöstes Eigenleben…
… 690/89; RIS-Justiz RS0007726) und ist abgesehen von der damit verbundenen beschränkten Erbenhaftung auch bei unbedingter Erbantrittserklärung (§ 807 ABGB; RIS Justiz RS0111972) nur für das Verlassenschaftsverfahren von Bedeutung (RIS Justiz RS0006465). Hingegen schließt eine Nachlassseparation die erbantrittserklärten Erben von der Verwaltung der Verlassenschaft (§ 810 ABGB…
…Rechtswohltat des Inventars auch dem unbedingt erbserklärten Erben unbegrenzt eingeräumt, wenn das Inventar vor der Einantwortung errichtet wurde (SZ 57/172; RIS Justiz RS0111972). Die Inventarisierung wird nur für die Zwecke des Nachlassverfahrens vorgenommen; die Entscheidung des Abhandlungsgerichts hat nur für dieses Verfahren Wirkungen und kommt ihrem Wesen nach…