RS0111972 – OGH Rechtssatz
Durch § 807 ABGB wird die Rechtswohltat des Inventars auch dem unbedingt erbserklärten Erben unbegrenzt eingeräumt, wenn das Inventar (hier: wegen minderjähriger Erben) vor der Einantwortung errichtet wurde.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden