3Ob209/02k—OGH Entscheidung
27. November 2002
…der notwendige Unterhalt des Berechtigten dadurch nicht gefährdet wird, wenn also bescheinigt ist, dass der Unterhalt der berechtigten Person anderweitig sichergestellt ist (RIS Justiz RS0001703, RS0001613). Bei nur teilweiser anderweitiger Sicherstellung des Unterhalts darf somit die Exekution zur Hereinbringung des laufenden Unterhalts in Ansehung der Differenz nicht aufgeschoben werden, weil erst…