RS0082181 – OGH Rechtssatz
So wie Kündigungsgründe, die in der schriftlichen Kündigung nach § 32 VBG 1948 nicht enthalten sind, nicht nachträglich zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogen werden können, so können auch Entlassungsgründe, die im Entlassungsschreiben nicht enthalten sind, nicht nachträglich als Kündigungsgründe geltend gemacht werden.