RS0040311 – OGH Rechtssatz
Der Beschluß, mit dem ein Sachverständiger enthoben wird, ist unanfechtbar.
…November 2024, GZ 48 R 303/24z 55, den Beschluss gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. Begründung: [1] Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht vorgenommene Bestellung einer Rechtsanwältin zur einstweiligen Erwachsenenvertreterin zur Besorgung bestimmter dringender Angelegenheiten…
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