9Ob50/08f—OGH Entscheidung
04. August 2009
…aber übersehen, dass sich für das Erstgericht und folgend das Berufungsgericht im zweiten Rechtsgang daraus eine Bindung an diese Rechtsansicht ergab (vgl RIS Justiz RS0042031; RS0042014; RS0042173), während der Oberste Gerichtshof nicht daran gebunden ist, weil die in einem unbekämpfbaren Aufhebungsbeschluss (wie jener des Berufungsgerichts vom 31. Oktober 2006, GZ 1…