Die generelle Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung seitens des wesentlich mehr als den gesetzlichen Hauptmietzins zahlenden Hauptmieters bedeutet einen Verzicht auf den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 10 MG.
…doch auch in einer solchen Zustimmung ein Verzicht auf den Kündigungsgrund ( 1 Ob 639/94 mwN; 6 Ob 96/16k ; vgl RS0068729 [T2]) . Ist die Zustimmung auf eine konkrete Untervermietung eingeschränkt, kommt es darauf an, wie weit die Erlaubnis reicht ( 1 Ob 639/94 ; 1…
…Genehmigung der Hundehaltung als Kündigungsverzicht der Vermieterin (vgl Würth/Zingher/Kovanyi aaO § 30 MRG Rz 6; 6 Ob 634/94; RIS Justiz RS0016636, RS0068729 ua). Nach ständiger von der Lehre gebilligter Rechtsprechung sind für die Beurteilung der Verwirklichung eines Kündigungsgrunds - abgesehen von hier nicht maßgeblichen Ausnahmen - die Umstände im…
…Nur das könnte einen Verzicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrunds des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG bewirken (vgl RIS Justiz RS0068729). Die Revisionswerberin verkennt Inhalt und Bedeutung der Bestimmung des § 11 MRG, die in Abs 1 Z 1 und 2 die gesetzlichen Kündigungstatbestände des §…
…bei Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung ausgeschlossen ist, entspricht ständiger Rechtsprechung (4 Ob 1517/93; 1 Ob 639/94; RIS Justiz RS0068729). Entgegen der Behauptung der Revisionswerberin hat der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung 10 Ob 31/03m (= immolex 2004/50) nicht ausgesprochen…
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