1) Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an.
2) Zur Einstufung einer "selbständigen Referentin im Einkauf".
…502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: [1] 1. Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an ( RS0064956 ; RS0082007 ). Da nur die im Einzelfall festgestellte Tätigkeit an den Einstufungskriterien zu messen ist, kommt der Lösung von Einstufungsfragen in der Regel keine über den…
…die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es grundsätzlich auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an (RIS Justiz RS0064956; siehe auch RS0064705), sofern im Kollektivvertrag keine Sonderregelung vorliegt, die für die Einstufung etwa auf eine bestimmte Ausbildung oder auf eine unabhängig vom tatsächlichen Tätigkeitsbereich…
…in der Regel auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und auf die tatsächlich vorwiegend ausgeübte Tätigkeit an (8 ObA 20/09p; RS0064956 [T1]), sofern im Kollektivvertrag keine Sonderregelung vorliegt, die für die Einstufung etwa auf eine bestimmte Ausbildung oder auf eine unabhängig vom tatsächlichen Tätigkeitsbereich ausgeübte formale…
…ständiger Rechtsprechung für die Einstufung in eine Lohngruppe auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit ankommt (RIS Justiz RS0064956 ua). Diese Kriterien sprechen nach Beurteilung des Berufungsgerichts dafür, den Kläger - wie von den Beklagten vorgenommen - in die Lohngruppe „Bühnenmeister mit Vorstandsfunktion" einzustufen. Eine…
…der Hinweis, dass für die Einreihung nach dem Kollektivvertrag die Art der überwiegend geleisteten Tätigkeit maßgebend ist (8 ObA 270/94; RIS Justiz RS0064956 ua). Den Verfahrensergebnissen kann nicht entnommen werden, dass der Kläger als Angestellter der Erstbeklagten überwiegend - sei es in zeitlicher Hinsicht oder in Bezug…
…unvertretbar. Dabei hat das Berufungsgericht ohnedies nicht auf den der Klägerin angebotenen schriftlichen Dienstvertrag, sondern auf deren tatsächliche Tätigkeit für die Beklagte abgestellt (RIS Justiz RS0064956). Die Klägerin die über berufliche Vorerfahrung als Außendienstmitarbeiterin einer Versicherung verfügte - war zwar noch in der Einschulungsphase. Die Klägerin hat aber ihre Außendiensttätigkeit grundsätzlich…
…eine bestimmte kollektivvertragliche Entlohnungsgruppe die Art der tatsächlich überwiegend geleisteten Tätigkeit entscheidend ist (Resch, Die Einstufung im Kollektivvertrag, wbl 1999, 237 ff mwN; RIS-Justiz RS0064956; 9 ObA 186/05a ua). Ob das Kriterium der „vorwiegend ausgeübten tatsächlichen Tätigkeit" im Zimmermeistergewerbe anders als bei anderen Kollektivverträgen auszulegen ist - was die…
…Rechtsprechung, dass es für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte Tätigkeit ankommt (RIS Justiz RS0064956), ausgeführt, dass jene Tätigkeiten, die hier allenfalls eine höhere Einstufung des Klägers rechtfertigen könnten, nicht in diesem Sinn vorwiegend ausgeübt wurden. Auch dies bestreitet der…
…2. Für die Einstufung nach kollektivvertraglichen Entgeltgruppen kommt es grundsätzlich auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an (RS0064956), sofern im Kollektivvertrag keine Sonderregelung vorliegt, die für die Einstufung etwa auf eine bestimmte Ausbildung oder auf eine unabhängig vom tatsächlichen Tätigkeitsbereich ausgeübte formale Funktion…
…Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an (RIS-Justiz RS0064956; s auch RS0064705). Diese Frage ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu lösen (RIS Justiz RS0043547 [T3]). Unstrittig setzt die begehrte Einstufung in die…
…Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an (RIS Justiz RS0064956 [T1]). Die Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer die Kriterien für eine Einstufung in eine bestimmte Gehaltsgruppe erfüllt, kann jedoch immer nur nach den Umständen des Einzelfalls…
…5] 1. Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an (RS0064956; RS0064705). Aus den umfassenden Feststellungen des Erstgerichts geht hervor, dass die Beklagte nach dem mit der Republik Österreich (BMI) geschlossenen Betreuungsvertrag 24h am Tag, sieben…
…die Einstufung in eine bestimmte kollektivvertragliche Entlohnungsgruppe ist nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre grundsätzlich die Art der tatsächlich vorwiegend geleisteten Tätigkeiten entscheidend (RIS Justiz RS0064956). Diesem Grundsatz trägt der hier anzuwendende Kollektivvertrag für Angestellte in Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting Rechnung, der in seinem §…
…§ 28, 30 Abs 2 KV BAGS insbesondere die Art der ausgeübten Tätigkeit maßgeblich (9 ObA 80/11x; RIS Justiz RS0064956 ua). Die Frage der Einstufung anhand der konkreten Tätigkeit in eine Verwendungsgruppe kann naturgemäß nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und stellt damit…
…die Einstufung in eine bestimmte Verwendungsgruppe eines Kollektivvertrags kommt es auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an (RS0064956). Diese Frage ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu lösen (RS0043547 [T3]). [15] Der Kläger war in die Verwendungsgruppe 3 nach § …
…des Berufungsgerichts, dass die hier maßgeblichen Entgeltregelungen typischerweise auf die konkrete Tätigkeit und die Kenntnisse und Fähigkeiten in der betroffenen beruflichen Tätigkeit abstellen (RIS Justiz RS0064956, zuletzt etwa 9 ObA 106/12x). Betrachtet man die für die Definition der Verwendungsgruppen für das Bordpersonal maßgebliche Regelung des Anhanges III…
…Einstufung kommt es daher in der Regel auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und auf die tatsächlich vorwiegend ausgeübte Tätigkeit an (RIS Justiz RS0064956). Außer auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers können Kollektivverträge aber auch auf die (facheinschlägige) Ausbildung oder auf eine unabhängig vom tatsächlichen Tätigkeitsbereich ausgeübte formale Funktion des…
…und damit seine eigentliche Motivation für den Beginn des Arbeitsverhältnisses liegt ( Resch aaO 238). Außer auf die tatsächlich vorwiegend ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers (RIS Justiz RS0064956; vgl §§ 30 Abs 2 und 28 Satz 1 KV BAGS) können Kollektivverträge aber auch auf die (facheinschlägige) Ausbildung oder auf…
…Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an (RIS Justiz RS0064956; s auch RS0064705). Diese Frage ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu lösen (RIS Justiz RS0043547 [T3]). Wenn die Vorinstanzen aus dem Unvermögen des…
…zu den Einstufungsvoraussetzungen. Dabei wird regelmäßig - auch im öffentlichen Bereich, soweit nicht zusätzliche Einstufungserfordernisse festgelegt sind auf die tatsächlich zu erbringenden Leistungen abgestellt (RIS Justiz RS0064956, RS0054493, RS0081501 mwN). Die Ausführungen der Revision, die im Ergebnis von einer umfassenden selbständigen Ausübung der ärztlichen Tätigkeit durch die Klägerin ausgehen, weichen auch von…
…und ist damit nicht sittenwidrig. Der Grundsatz, dass sich die Einstufung in eine bestimmte Verwendungsgruppe eines Kollektivvertrags nach den tatsächlich geleisteten Diensten richtet (RIS Justiz RS0064956), tritt in den Hintergrund, soweit der Kollektivvertrag die konkreten Voraussetzungen für die Einstufung festlegt (8 ObA 20/09p; vgl RIS Justiz RS0054493). Mit…
…510 Abs 3 ZPO). Begründung: 1. Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an (s RIS-Justiz RS0064956; RS0082007). Auch für die Ergänzungszulage kommt es auf die tatsächlich überwiegend ausgeübte Tätigkeit, nicht aber auf sonstige Erfordernisse für die Einstufung in die höhere Entlohnungsgruppe…
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