7Ob71/02w—OGH Entscheidung
27. November 2002
…dass die Vorinstanzen zutreffend den Vater im Außerstreitverfahren auch zu Unterhaltsleistungen für seine ältere Tochter Martina trotz zwischenzeitlicher Erreichung der Volljährigkeit verpflichtet haben (RIS-Justiz RS0005941); wurde nämlich der Unterhalt vor Erreichung der Großjährigkeit vor dem Außerstreitgericht beantragt, so hat dieses auch dann zu entscheiden, wenn das Kind mittlerweile großjährig geworden…