Damit bei Vertragsverhandlungen die Einigung über den Vertragsinhalt für die Vertragsteile verbindlich wird, muß zu ihr die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung des Abschlußwillens hinzutreten ( vgl. EvBl 1960/4 ).
…Versicherer decken würde. Für das Zustandekommen eines Vertrags ist die Einigung der Vertragsteile über den Vertragsinhalt und die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung des Abschlusswillens erforderlich (RS0014007; RS0038607 [T7]). Ob sich Parteien binden wollen, ist – ebenso wie der Inhalt einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung – nach allgemeinen Auslegungsregeln zu beurteilen (RS0038607 [T11], RS0013968…
…auszulegen. Da für das verbindliche Zustandekommen eines Vertrags zusätzlich zur Einigung über den Vertragsinhalt die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung des Abschlusswillens erforderlich ist (RIS Justiz RS0014007, RS0038607), kommt es nicht darauf an, ob die Vereinbarung bereits die wechselseitigen Leistungen hinreichend bestimmt (im Sinne von bestimmbar) festlegt. Der Umstand, dass den Klägerinnen…
…1] 1. Für das Zustandekommen eines Vertrags ist die Einigung der Vertragsteile über den Vertragsinhalt und die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung des Abschlusswillens erforderlich (RS0014007; RS0038607 [T7]). Beim Kauf ist der Vertrag grundsätzlich schon dann perfekt, also für beide Vertragsteile voll verbindlich, wenn sie sich – gegebenenfalls auch bloß mündlich…
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