JudikaturOGH

RS0014007 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2023

Damit bei Vertragsverhandlungen die Einigung über den Vertragsinhalt für die Vertragsteile verbindlich wird, muß zu ihr die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung des Abschlußwillens hinzutreten ( vgl. EvBl 1960/4 ).

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